Datenschutzberatung für die Kinder- und Jugendhilfe
So profitieren Sie von unserer Erfahrung
Im sensiblen Bereich der Kinder- und Jugendhilfe stellen die datenschutzrechtlichen Anforderungen durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) oder durch die kirchlichen Datenschutzgesetze (DSG-EKD bzw. KDG) sowie durch die Regelungen des Sozialdatenschutzes (SGB I, SGB VIII, SGB X) eine besondere Herausforderung dar. Hier geht es nicht nur um die Einhaltung der Datenschutzvorgaben, sondern auch um den Schutz der Kinder und Jugendlichen und deren Familien, deren personenbezogene Daten im Rahmen ihrer täglichen pädagogischen Arbeit verarbeitet werden.
Unser Datenschutz-Team kennt die spezifischen Anforderungen von Jugendämtern und Landesjugendämtern sehr genau und bietet Ihnen maßgeschneiderte Lösungen, die passgenau auf die Bedürfnisse Ihrer Einrichtung zugeschnitten sind.
Feldkompetenz in der Kinder- und Jugendhilfe
Unsere über drei Jahrzehnte währende Erfahrung in der Kinder- und Jugendhilfe macht uns einzigartig in der Datenschutzberatung. Wir kennen nicht nur die allgemeinen Anforderungen der DSGVO sowie des kirchlichen Datenschutzes und des Sozialdatenschutzes, sondern auch die komplexen und oft widersprüchlichen Anforderungen, die bei der Zusammenarbeit mit den öffentlichen Trägern der Jugendhilfe (Jugendämter und Landesjugendämter) entstehen können.
Unser Team hat tiefgehende Kenntnisse über die datenschutzrechtlichen Anforderungen in der Kinder- und Jugendhilfe und weiß, wie wichtig es ist, praxisnahe Lösungen zu bieten, die den Schutz junger Menschen und deren Familien in den Vordergrund stellen.
Spezialwissen in sensiblen Fällen, wie Kindeswohlgefährdung
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Arbeit liegt in der Beratung bei schwierigen Fällen, wie etwa bei einer vermuteten Kindeswohlgefährdung, bei denen von Ihnen als Leistungserbringer erwartet wird, sensible Daten gegenüber dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe zu offenbaren. Hier kommt es auf Fingerspitzengefühl und ein tiefes Verständnis der rechtlichen, sozialen und ethischen Rahmenbedingungen an. In solchen Fällen prallen oft widersprüchliche Interessen in Form von Zielkonflikten zwischen den am Hilfeprozess beteiligten Personen und Institutionen aufeinander: Der Schutz des jungen Menschen steht im Vordergrund, gleichzeitig müssen datenschutzrechtliche Vorgaben zwingend eingehalten werden. Wir sind Expert*innen darin, diese Zielkonflikte zu erkennen und dabei im Rahmen der Lösungsfindung sowohl den Schutz der betroffenen Personen als auch die datenschutzrechtliche Sicherheit zu gewährleisten.
Rechtssicherheit und Vertrauen
Als erfahrene Datenschutzberater*innen (TÜV-/Dekra-Zertifikat) sorgen wir dafür, dass Ihre Einrichtung oder Ihr ambulanter Dienst nicht nur datenschutzrechtlich sicher handelt, sondern auch das Vertrauen von Eltern, Behörden und Kooperationspartner*innen in Ihre Integrität gestärkt wird.
Durch unsere Beratung stellen Sie sicher, dass Ihr Umgang mit personenbezogenen Daten den erforderlichen Sicherheitsstandards entspricht. Gerade in der Kinder- und Jugendhilfe ist es unerlässlich, dass alle Beteiligten darauf vertrauen können, dass Daten sensibel und verantwortungsvoll behandelt werden. Unsere Beratung hilft Ihnen, dieses Vertrauen zu fördern und langfristig zu sichern.
Wir arbeiten mit Jugendämtern und Landesjugendämtern eng zusammen. Man kennt sich!
Wir verstehen die Erwartungen und Anforderungen der öffentlichen Träger wie Jugendämter und Landesjugendämter sehr genau. Unsere Beratung berücksichtigt nicht nur die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, sondern auch die praktischen Anforderungen in der Zusammenarbeit mit diesen Behörden. Wir bieten Ihnen Lösungen, die alle datenschutzrechtlichen Vorgaben erfüllen und gleichzeitig die effiziente Kommunikation und Zusammenarbeit mit den Behörden sicherstellen.
Software für die Jugendhilfe – Expert*innenberatung bei der Einführung
Neben unserer tiefgehenden Erfahrung im Datenschutz kennen wir uns auch bestens mit den für die Jugendhilfe geeigneten Softwarelösungen aus. Unsere Erfahrung bauen wir durch Kooperationen mit den Softwareanbietern kontinuierlich aus.
Von der Auswahl und Einführung passender Softwarelösungen bis hin zur datenschutzrechtlich sicheren Gestaltung der Verträge zur Auftragsverarbeitung (AVV) – stehen wir Ihnen als kompetenter Partner zur Seite.
Egal, ob es um die Optimierung Ihrer digitalen Arbeitsprozesse oder um die datenschutzkonforme Integration neuer Systeme geht: Wir beraten Sie umfassend, um sicherzustellen, dass Ihre Datenverarbeitung in der Kinder- und Jugendhilfe auf sicheren Füßen steht und alle rechtlichen Anforderungen erfüllt.
Unsere Leistungen im Detail
Spezialisierte Beratung bei Kindeswohlgefährdung
Wir bieten Ihnen spezialisierte Beratung in komplexen Situationen, wie etwa bei einer möglichen Kindeswohlgefährdung. Hier stehen wir Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass personenbezogene Daten sensibel und im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorgaben verarbeitet werden. Unsere Erfahrung in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Trägern und den Datenschutzaufsichtsbehörden stellt sicher, dass die richtigen Entscheidungen getroffen werden – immer mit dem Fokus auf den Schutz der Kinder und Jugendlichen.
Erstellung und Prüfung von Datenschutzerklärungen und Verträgen zur Auftragsverarbeitung
Wir erstellen und optimieren Ihre Datenschutzerklärungen/Datenschutzinformationen und überprüfen Verträge zur Auftragsverarbeitung (AVV). Dabei sorgen wir dafür, dass Sie nicht nur die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, sondern auch praktikable und klare Vorgaben für Ihre Mitarbeitenden haben, um den Datenschutz im Alltag umsetzen zu können.
Entwicklung von Datenschutzvorgaben (Dienstanweisungen/Richtlinien)
Wir erarbeiten mit Ihnen gemeinsam für Ihre Leistungsangebote und für Ihre Mitarbeitenden datenschutzrechtliche Richtlinien, die den spezifischen Anforderungen der Kinder- und Jugendhilfe gerecht werden. Dazu zählen auch interne Leitfäden und Handlungsanweisungen, die Ihren Mitarbeitenden dabei helfen, datenschutzkonforme Entscheidungen zu treffen und Prozesse datenschutzrechtlich sicher zu gestalten.
Fachliche Unterstützung Ihres Datenschutzbeauftragten
Falls Sie bereits über einen internen Datenschutzbeauftragten verfügen, stehen wir bei komplexen Fragen dennoch zur Verfügung. Gerade bei Projekten oder in Fällen, die besonders sensibel sind, bieten wir als Berater*innen Unterstützung, um sicherzustellen, dass alle datenschutzrechtlichen Anforderungen durch Sie erfüllt werden.
Gerne können Sie uns auch als externe Datenschutzbeauftragte mandatieren.
Risikobeurteilung und Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)
Wir führen gemeinsam mit Ihnen in kurzer Zeit eine umfassende Analyse Ihrer Datenverarbeitungsprozesse durch und identifizieren Risiken, bevor sie zu Problemen werden.
Zudem unterstützen wir Sie bei der Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) gemäß Art. 35 DSGVO (DSG-EKD/KDG?), die insbesondere bei der Verarbeitung sensibler Daten wie in der Kinder- und Jugendhilfe notwendig sind. Über unsere Software können Sie in kurzer Zeit eigene Datenschutzfolgenabschätzungen (DSFA) erstellen und diese durch unsere Fachexpert*innen prüfen und freigeben lassen.
Warum unsere Datenschutzberatung für Sie unverzichtbar ist
Unsere langjährige Erfahrung, unsere spezialisierte Feldkompetenz und unser tiefes Verständnis der datenschutzrechtlichen Anforderungen in der Kinder- und Jugendhilfe machen uns zum idealen Partner für Ihre Einrichtung oder Ihren ambulanten Dienst. Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen, die Rechtssicherheit gewährleisten, Risiken minimieren und das Vertrauen aller Beteiligten stärken.
Kontaktieren Sie uns gerne noch heute, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren und sich unverbindlich beraten zu lassen.