Datenschutzberatung für die Eingliederungshilfe
So profitieren Sie von unserer Erfahrung
Im sensiblen Bereich der Eingliederungshilfe stellen die datenschutzrechtlichen Anforderungen durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) oder durch die kirchlichen Datenschutzgesetze (DSG-EKD bzw. KDG) sowie durch die Regelungen des Sozialdatenschutzes (SGB I, SGB VIII, SGB X) eine besondere Herausforderung dar. Hier geht es nicht nur um die Einhaltung der Datenschutzvorgaben, sondern auch um den Schutz der leistungsberechtigten Menschen mit einer Behinderung und deren Familien, deren personenbezogene Daten im Rahmen ihrer täglichen pädagogischen Arbeit verarbeitet werden.
Unser Datenschutz-Team kennt die spezifischen Anforderungen von Trägern der Eingliederungshilfe sehr genau und bietet Ihnen maßgeschneiderte Lösungen, die passgenau auf die Bedürfnisse Ihrer Einrichtung zugeschnitten sind.
Feldkompetenz in der Eingliederungshilfe
Unsere über drei Jahrzehnte währende Erfahrung in der Eingliederungshilfe macht uns einzigartig in der Datenschutzberatung. Wir kennen nicht nur die allgemeinen Anforderungen der DSGVO sowie des kirchlichen Datenschutzes und des Sozialdatenschutzes, sondern auch die komplexen und oft widersprüchlichen Anforderungen, die bei der Zusammenarbeit mit den öffentlichen Trägern der Eingliederungshilfe entstehen können.
Unser Team hat tiefgehende Kenntnisse über die datenschutzrechtlichen Anforderungen in der Eingliederungshilfe und weiß, wie wichtig es ist, praxisnahe Lösungen zu bieten, die den Schutz der Nutzer*innen Ihrer Leistungsangebote in den Vordergrund stellen.
Spezialwissen in sensiblen Fällen
Rechtssicherheit und Vertrauen
Durch unsere Beratung stellen Sie sicher, dass Ihr Umgang mit personenbezogenen Daten den erforderlichen Sicherheitsstandards entspricht. Gerade in der Eingliederungshilfe ist es unerlässlich, dass alle Beteiligten darauf vertrauen können, dass Daten sensibel und verantwortungsvoll behandelt werden. Unsere Beratung hilft Ihnen, dieses Vertrauen zu fördern und langfristig zu sichern.
Wir arbeiten mit Trägern der Eingliederungshilfe eng zusammen. Man kennt sich!
Wir verstehen die Erwartungen und Anforderungen der öffentlichen Träger sehr genau. Unsere Beratung berücksichtigt nicht nur die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, sondern auch die praktischen Anforderungen in der Zusammenarbeit mit diesen Behörden. Wir bieten Ihnen Lösungen, die alle datenschutzrechtlichen Vorgaben erfüllen und gleichzeitig die effiziente Kommunikation und Zusammenarbeit mit den Behörden sicherstellen.
Software für die Eingliederungshilfe – Expert*innenberatung bei der Einführung
Neben unserer tiefgehenden Erfahrung im Datenschutz kennen wir uns auch bestens mit den für die Eingliederungshilfe geeigneten Softwarelösungen aus. Unsere Erfahrung bauen wir durch Kooperationen mit den Softwareanbietern kontinuierlich aus.
Von der Auswahl und Einführung passender Softwarelösungen bis hin zur datenschutzrechtlich sicheren Gestaltung der Verträge zur Auftragsverarbeitung (AVV) – stehen wir Ihnen als kompetenter Partner zur Seite.
Egal, ob es um die Optimierung Ihrer digitalen Arbeitsprozesse oder um die datenschutzkonforme Integration neuer Systeme geht: Wir beraten Sie umfassend, um sicherzustellen, dass Ihre Datenverarbeitung in der Eingliederungshilfe auf sicheren Füßen steht und alle rechtlichen Anforderungen erfüllt.
Unsere Leistungen im Detail
Spezialisierte Beratung bei Verdacht auf Missbrauch
Im sensiblen Bereich der Eingliederungshilfe kann es vorkommen, dass ein Verdacht auf Missbrauch oder Misshandlung einer betreuten Person mit Behinderung entsteht. In solchen Fällen bieten wir Ihnen spezialisierte Beratung, um sicherzustellen, dass die Situation angemessen und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben gehandhabt wird. Besonders wichtig ist hierbei der sorgfältige Umgang mit personenbezogenen und sensiblen Daten der betroffenen Person, wie Gesundheitsinformationen oder Angaben zu bestehenden Unterstützungsbedarfen. Wir unterstützen Sie dabei, diese Daten im Einklang mit dem Datenschutzrecht zu verarbeiten und gleichzeitig die richtigen Schritte zum Schutz der betroffenen Person einzuleiten.
Durch unsere enge Zusammenarbeit mit Trägern der Eingliederungshilfe, öffentlichen Stellen und den Datenschutzaufsichtsbehörden stellen wir sicher, dass Ihre Einrichtung rechtssicher agiert. Unser Fokus liegt dabei auf einer umfassenden Aufklärung und der Einleitung geeigneter Maßnahmen, um sowohl den Schutz der betroffenen Person als auch die Wahrung der datenschutzrechtlichen Vorgaben sicherzustellen. Bei Verdacht auf Missbrauch arbeiten wir zudem eng mit den zuständigen Behörden zusammen, um eine schnelle und datenschutzkonforme Aufarbeitung des Vorfalls zu gewährleisten.
Erstellung und Prüfung von Datenschutzerklärungen und Verträgen zur Auftragsverarbeitung
Wir erstellen und optimieren Ihre Datenschutzerklärungen/Datenschutzinformationen und überprüfen Verträge zur Auftragsverarbeitung (AVV). Dabei sorgen wir dafür, dass Sie nicht nur die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, sondern auch praktikable und klare Vorgaben für Ihre Mitarbeitenden haben, um den Datenschutz im Alltag umsetzen zu können.
Entwicklung von Datenschutzvorgaben (Dienstanweisungen/Richtlinien)
Wir erarbeiten mit Ihnen gemeinsam für Ihre Leistungsangebote und für Ihre Mitarbeitenden datenschutzrechtliche Richtlinien, die den spezifischen Anforderungen der Eingliederungshilfe gerecht werden. Dazu zählen auch interne Leitfäden und Handlungsanweisungen, die Ihren Mitarbeitenden dabei helfen, datenschutzkonforme Entscheidungen zu treffen und Prozesse datenschutzrechtlich sicher zu gestalten.
Fachliche Unterstützung Ihres Datenschutzbeauftragten
Falls Sie bereits über einen internen Datenschutzbeauftragten verfügen, stehen wir bei komplexen Fragen dennoch zur Verfügung. Gerade bei Projekten oder in Fällen, die besonders sensibel sind, bieten wir als Berater*innen Unterstützung, um sicherzustellen, dass alle datenschutzrechtlichen Anforderungen durch Sie erfüllt werden.
Gerne können Sie uns auch als externe Datenschutzbeauftragte mandatieren.
Risikobeurteilung und Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)
Wir führen gemeinsam mit Ihnen in kurzer Zeit eine umfassende Analyse Ihrer Datenverarbeitungsprozesse durch und identifizieren Risiken, bevor sie zu Problemen werden.
Zudem unterstützen wir Sie bei der Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) gemäß Art. 35 DSGVO (DSG-EKD/KDG), die insbesondere bei der Verarbeitung sensibler Daten wie in der Eingliederungshilfe notwendig sind. Über unsere Software können Sie in kurzer Zeit eigene Datenschutzfolgenabschätzungen (DSFA) erstellen und diese durch unsere Fachexpert*innen prüfen und freigeben lassen.
Warum unsere Datenschutzberatung für Sie unverzichtbar ist
Unsere langjährige Erfahrung, unsere spezialisierte Feldkompetenz und unser tiefes Verständnis der datenschutzrechtlichen Anforderungen in der Eingliederungshilfe machen uns zum idealen Partner für Ihre Einrichtung oder Ihren ambulanten Dienst. Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen, die Rechtssicherheit gewährleisten, Risiken minimieren und das Vertrauen aller Beteiligten stärken.
Kontaktieren Sie uns gerne noch heute, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren und sich unverbindlich beraten zu lassen.