Beauftragen Sie uns als Ihren externen Datenschutzbeauftragten für die Eingliederungshilfe

Als externe Datenschutzbeauftragte bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Lösungen, um sicherzustellen, dass Ihre Einrichtung bzw. Ihr ambulanter Dienst den strengen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) oder der kirchlichen Datenschutzgesetze (DSG-EKD bzw. KDG) sowie des durch die Sozialgesetzbücher vorgegebenen Sozialdatenschutzes gerecht wird.

Beauftragen Sie uns als externe Datenschutzbeauftragte, um sicherzustellen, dass Sie datenschutzkonform, effizient und praxisnah arbeiten. Zusätzlich stellen wir Ihnen unser Datenschutz-Managementsystem (DSM) kostenfrei zur Verfügung, um die Verwaltung und Dokumentation Ihrer Datenschutzprozesse zu erleichtern und zu optimieren.

Zusammenarbeit mit uns als externe Datenschutzbeauftragte – flexibel und reaktionsschnell

Wir stehen Ihnen als externe Datenschutzbeauftragte nicht nur für die kontinuierliche Begleitung und Beratung zur Verfügung, sondern sind auch in Krisenfällen, wie z.B. bei einer Datenpanne oder einer Betroffenenanfrage, z. B. nach Art. 15 DSGVO, rund um die Uhr für Sie erreichbar.

Sollte es zu einem Vorfall kommen, reagieren wir in der Regel innerhalb weniger Stunden, um sicherzustellen, dass Sie die vorgeschriebene Meldefrist von 72 Stunden gemäß DSGVO (bzw. DSG-EKD/KDG) einhalten können. Unser Ziel ist es, schnell und effektiv zu handeln, um Schäden zu begrenzen und alle notwendigen Schritte im Umgang mit den zuständigen Aufsichtsbehörden zu koordinieren.

Für eine noch effizientere Zusammenarbeit empfehlen wir, dass Sie in Ihrem Unternehmen zusätzlich einen internen Datenschutzkoordinator ernennen. Diese Person, die keine formale Datenschutzbeauftragtenrolle innehaben muss, dient als Bindeglied zwischen dem verantwortlichen Leitungsteam, den Mitarbeitenden und uns als externen Datenschutzbeauftragten. Der Datenschutzkoordinator in Ihrem Unternehmen kann uns bei der Umsetzung der Datenschutzmaßnahmen unterstützen und die Kommunikation zwischen den verschiedenen Ebenen des Unternehmens erleichtern. Dies ist jedoch keine Pflicht, sondern eine von uns empfohlene, bewährte Praxis.

Sichern Sie sich durch einen externen Datenschutzbeauftragten gegen Haftungsrisiken ab

Neben der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bietet die Beauftragung eines externen Datenschutzbeauftragten auch wesentliche Vorteile in Bezug auf die Haftung.

Verantwortliche in Unternehmen, insbesondere Geschäftsführungen und Vorstände, haften nicht nur im Namen der Gesellschaft, sondern auch persönlich, wenn es zu Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorschriften kommt. Ein Urteil des Oberlandesgerichts Dresden hat bestätigt, dass die persönliche Haftung von Geschäftsführungen in Datenschutzfragen ein reales Risiko darstellt. Mit der Beauftragung eines externen Datenschutzbeauftragten minimieren Sie dieses Risiko erheblich.

Wir sorgen dafür, dass Ihre internen Prozesse datenschutzrechtskonform sind und unterstützen Sie dabei, Ihre datenschutzrechtlichen Pflichten umfassend zu erfüllen.

Erste Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörden

Als Ihr externer Datenschutzbeauftragter übernehmen wir auch die Rolle des ersten Ansprechpartners für die Datenschutzaufsichtsbehörden.

Sollte es zu Rückfragen oder Prüfungen kommen, stehen wir in direktem Kontakt mit den Behörden, um eine reibungslose Kommunikation sicherzustellen. Wir sorgen dafür, dass alle datenschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten werden, ohne dass Sie sich selbst mit den oft komplexen Anforderungen der Behörden auseinandersetzen müssen. Dies verschafft Ihnen zusätzliche Sicherheit und entlastet Ihre internen Strukturen.

Profitieren Sie von der Entlastung Ihrer internen Ressourcen und sparen Sie Kosten

Die Ernennung eines internen Datenschutzbeauftragten erfordert nicht nur umfangreiches Fachwissen, sondern auch kontinuierliche Fort- und Weiterbildung, um stets auf dem neuesten Stand zu bleiben. Dies bedeutet für Sie einen erheblichen zeitlichen und finanziellen Aufwand. Mit uns als externen Datenschutzbeauftragten sparen Sie diese Kosten. Sie müssen keine internen Ressourcen aufbauen und kein Personal ständig weiterbilden. Unser spezialisiertes Team unterstützt Sie umfassend bei der Erfüllung Ihrer Datenschutzanforderungen und bleibt durch kontinuierliche Schulungen und Fortbildungen immer für Sie auf dem neuesten datenschutzrechtlichen und technologischen Stand.

Setzen Sie auf maßgeschneiderte Lösungen für die Eingliederungshilfe

Jeder Leistungserbringer in der Eingliederungshilfe ist einzigartig, ebenso wie die datenschutzrechtlichen Herausforderungen, vor denen Sie stehen. Wir bieten keine vorgefertigten Standardlösungen, sondern entwickeln für Ihre spezifischen Bedürfnisse maßgeschneiderte Datenschutzkonzepte. Dabei berücksichtigen wir sowohl die gesetzlichen Anforderungen als auch die täglichen praktischen Abläufe Ihrer Einrichtung. Ihr Aufwand wird somit minimiert.

Vertrauen Sie auf fachliche Unterstützung in komplexen Fällen

In der Eingliederungshilfe kommt es oft zu komplexen Fallkonstellationen, wie etwa bei einem vermuteten Missbrauch. Hier gilt es, mit äußerster Vorsicht zu agieren, da personenbezogene Daten unter Umständen an öffentliche Träger weitergegeben werden müssen. Wir unterstützen Sie bei diesen heiklen Prozessen und helfen, den Datenschutz rechtskonform und sicher umzusetzen – immer mit dem nötigen Fingerspitzengefühl für den Schutz der Leistungsberechtigten.

Nutzen Sie unsere umfassenden Leistungen als externe Datenschutzbeauftragte

Übernehmen Sie die volle Verantwortung für Ihre Datenschutzpflichten.

Sie beauftragen uns als Ihren externen Datenschutzbeauftragten und wir tragen Sorge für alle datenschutzrechtlichen Angelegenheiten in Ihrer Einrichtung oder Ihrem ambulanten Dienst. Dies entlastet Sie vollständig von der gesetzlichen Pflicht zur Ernennung eines internen Datenschutzbeauftragten und garantiert höchste Fachkompetenz.

Nutzen Sie unsere Expertise bei datenschutzrechtlichen Fragen 

Als Ihr externer Datenschutzbeauftragter stehen wir Ihnen bei allen datenschutzrechtlichen Fragestellungen zur Verfügung. Egal, ob es um komplexe Einzelfälle oder alltägliche datenschutzrechtliche Entscheidungen geht – wir bieten Ihnen schnelle, praxisnahe und rechtskonforme Beratung.

Sensibilisieren und schulen Sie Ihre Mitarbeitenden

Datenschutz kann nur funktionieren, wenn alle Mitarbeitenden im Unternehmen eingebunden sind. Deshalb bieten wir Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen an, die genau auf Ihre Branche und die besonderen Herausforderungen in der Eingliederungshilfe zugeschnitten sind. Ihre Mitarbeitenden lernen, mit sensiblen Daten sicher umzugehen und Datenschutzverstöße zu vermeiden.