Datenschutz
für die Gesundheits- und Sozialwirtschaft
Wir sorgen dafür, dass Ihre Daten sicher bleiben und Bußgelder keine Chance haben.

Datenschutz
für die Gesundheits- und Sozialwirtschaft
Wir sorgen dafür, dass Ihre Daten sicher bleiben und Bußgelder keine Chance haben.

Datenschutz im Gesundheits- und Sozialwesen

Unser Kompetenzteam für Ihren Datenschutz

TÜV- oder DEKRA-zertifizierte Expert*innen

Sie verarbeiten an jedem Tag sensible, personenbezogene Daten. Daher ist eine besondere Form des Datenschutzes erforderlich, unabhängig von der Anzahl Ihrer Mitarbeiter*innen.
Viele Unternehmen geraten unerwartet in Schwierigkeiten, zum Beispiel, wenn sie Anfragen von Betroffenen erhalten oder es zu einer Datenpanne kommt. Solche Vorkommnisse können ohne einen kompetenten und zuverlässigen Partner zu viel zusätzlicher Arbeit und auch zu extrem hohen Bußgeldern führen.
Unsere branchenspezifischen Datenschutzdienstleistungen und unsere spezielle Datenschutzsoftware (DSM) helfen Ihnen dabei, Ihre Daten sicher zu verwalten und die notwendigen Sicherheitsstandards einzuhalten. So stärken Sie auch das Vertrauen der Menschen und Institutionen, die Ihre Leistungen in Anspruch nehmen, bezogen auf Ihre Professionalität. Vertrauen Sie auf unsere Feldkompetenz und Expertise.
Datenschutzlösungen für Ihre Branche
Als erfahrene Datenschutzexpert*innen schützen wir personenbezogene Daten in Ihrer Branche.
Wir helfen Ihnen, die Datenschutzanforderungen so zu erfüllen, dass Ihr täglicher Betrieb reibungslos weiterläuft.
Wir bieten Datenschutzlösungen für:
Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
Eingliederungshilfe (SGB IX)
Pflege
Physiotherapie
Ärzte

Die Vorteile unserer Dienstleistungen
Sichere Verwaltung Ihrer Daten
Einhaltung des Datenschutzstandards
Vermeidung von Bußgeldern
Zeitersparnis
Unsere Leistungen
- Sie können uns zu Ihrem externen Datenschutzbeauftragten bestellen oder wir beraten Sie unabhängig und neutral, für den Fall, dass Sie selbst einen internen Datenschutzbeauftragten bestellen möchten
- Bereitstellung unserer Datenschutzsoftware (DSM)
- Erstellung eines individuellen Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten (VVT) mit unserer Datenschutzsoftware (DSM)
- Erstellung einer individuellen Übersicht aller Dienstleister, mit denen Sie zusammen arbeiten
- Prüfung und Erfassung von Auftragsverarbeitungsverträgen (AVV)
- Erstellung von passgenauen Datenschutzfolgenabschätzungen (DSFA)
- Erstellung einer Übersicht aller technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) in Ihrem Unternehmen
- Erstellung von Datenschutzerklärungen, z. B. für Ihre Webseite
- Erstellung von passgenauen Einwilligungserklärungen und Richtlinien
- Beratung zu individuellen Datenschutzfragen und Unterstützung bei Datenpannen
- Controlling von Datenschutzanfragen und Datenpannen über unsere Software
- Erfüllung der gesetzlichen Auskunftspflichten gegenüber Aufsichtsbehörden, Behörden und Betroffenen
- Verpflichtung Ihrer Mitarbeiter*innen zum Datenschutz über unsere Datenschutzsoftware (elektronisches Signierverfahren)
- Schulungen und Schulungsnachweise, inklusive Prüfung, für Ihre Mitarbeiter*innen

Warum ein Datenschutzbeauftragter* auch für Sie wichtig ist
Ein Datenschutzbeauftragter stellt sicher, dass Sie die Datenschutzvorgaben einhalten, insbesondere wenn regelmäßig sensible personenbezogene Daten verarbeitet werden. Übrigens: Die Kontaktdaten des/der Datenschutzbeauftragten müssen auf Ihrer Webseite veröffentlicht werden.
Vereinbaren Sie noch heute ein kostenloses Beratungsgespräch und überzeugen Sie sich selbst von den Vorteilen unserer Lösungen! Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um Ihr Unternehmen sicher und effizient zu führen.
*Unsere Haltung zum Gendern:
Wir legen großen Wert auf geschlechtergerechte Sprache und verwenden aus Überzeugung den GenderStar (*), um alle Geschlechter gleichwertig anzusprechen. Eine Ausnahme machen wir jedoch beim Begriff „Datenschutzbeauftragter“. Dieser Begriff ist in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) rechtlich fest verankert. Um juristische Klarheit und Präzision zu gewährleisten, verzichten wir in diesem speziellen Fall auf eine gegenderte Formulierung. Unser Ziel ist es, eine Sprache zu verwenden, die sowohl inklusiv als auch rechtlich eindeutig ist. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis, dass wir bei diesem Begriff die Vorgaben der rechtlichen Rahmenbedingungen priorisieren.