Fallaktenarchiv®

Seit Juli 2025 gilt § 9b SGB VIII. Er verpflichtet Einrichtungen und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe, Fallakten auch nach dem 30. Lebensjahr noch 70 Jahre aufzubewahren. Daraus ergibt sich eine Archivierungspflicht von bis zu 100 Jahren.

Papierarchive sind für diese Dauer nicht geeignet. Noch gravierender: Viele bestehende IT-Verfahren erfüllen die Anforderungen an Revisionssicherheit und Datenschutz nicht. Wer untätig bleibt, riskiert rechtliche Konsequenzen, Unsicherheiten in Entgeltverhandlungen und erhebliche Mehrkosten. Eine klare Trennung von Klientendokumentation und Langzeitarchiv ist daher dringend geboten.

Mit Fallaktenarchiv.de® steht eine Lösung bereit, die exakt auf die neuen Vorgaben zugeschnitten ist. Sie ist DSGVO-konform, revisionssicher, kostengünstig, nach § 78b SGB VIII refinanzierbar und wird in einem deutschen Rechenzentrum betrieben.

Vorsicht:
Falschannahmen – z. B. von Softwareanbietern – reduzieren § 9b SGB VIII auf revisionssichere Ablage. Tatsächlich geht es aber auch um Einsichtsrechte, Aufbewahrungsfristen bis 100 Jahre und Datenschutz. Unsere Lösung erfüllt diese Anforderungen vollumfänglich.

Umfangreiche Informationen zu unserer Dienstleistung Fallaktenarchiv.de® finden Sie hier als PDF-Download

Für einen ersten Überblick empfehlen wir unser kostenfreies Webinar mit praxisnahen Arbeitshilfen:

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