Kostenlose Erstkopie der Patientenakte für Patienten verpflichtend

Kostenlose Erstkopie

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 10. Oktober 2023 (ECLI:EU:C:2023:811) klargestellt, dass Patient*innen ein Recht auf eine unentgeltliche Erstkopie ihrer Akte haben. Diese Entscheidung steht im Einklang mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und widerspricht der bisherigen Praxis in Deutschland, wonach für eine Erstkopie häufig Gebühren erhoben wurden.

Der EuGH stellt fest, dass Ärzte und Psychotherapeuten nur für weitere Kopien Gebühren verlangen dürfen. Besonders hervorzuheben ist, dass Patient*innen ihren Antrag auf eine Kopie nicht begründen müssen. Zudem muss die Kopie sämtliche relevanten Informationen umfassen, einschließlich sensibler Daten wie Diagnosen und Behandlungsdetails. Diese vollständige Einsicht ist notwendig, um die Daten auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Verständlichkeit zu prüfen. Anlass für die Entscheidung war eine Klage gegen eine Zahnärztin, die Gebühren für die Herausgabe einer Patientenakte forderte. Der EuGH stellte klar, dass solche Gebühren laut DSGVO nur bei wiederholten oder offensichtlich unbegründeten Anträgen zulässig sind. Nationale Regelungen, die wirtschaftliche Interessen über das Recht auf Auskunft stellen, sind nach Ansicht des EuGH nicht mit europäischem Recht vereinbar. Dieses Urteil hat weitreichende Folgen für den Umgang mit Patientenakten und stärkt die Rechte der Patienten im Sinne eines transparenten Datenschutzes.

Kurzvideo: Patientenakte

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