Reform des DSG-EKD: Was ist bis zum 1. Mai 2025 zu tun?

Reform des Datenschutzgesetzes der Evangelischen Kirche

Zum 1. Mai 2025 tritt die bislang größte Reform des Datenschutzgesetzes der Evangelischen Kirche in Deutschland (Reform DSG-EKD) in Kraft. Diese Anpassung markiert einen bedeutenden Schritt in der Selbstverwaltung der Kirche und passt das kirchliche Datenschutzrecht stärker an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) an. Gleichzeitig bleiben die spezifischen Anforderungen und Besonderheiten der kirchlichen Datenschutzpraxis gewahrt. Doch was genau ändert sich, und was müssen kirchliche Einrichtungen bis dahin umsetzen?

Im Fokus der Reform DSG-EKD steht die Doppelstrategie, die Regelungen der DSGVO stärker zu übernehmen, ohne die kirchlichen Besonderheiten aus den Augen zu verlieren. Die eigenständige Datenschutzaufsicht bleibt bestehen und soll die besonderen Anforderungen der Kirche weiterhin gewährleisten. Gleichzeitig werden die Betroffenenrechte gestärkt und die Pflichten der kirchlichen Einrichtungen präzisiert. Die neuen Anforderungen bedeuten nicht nur eine Anpassung der internen Prozesse, sondern auch eine stärkere Sensibilisierung der Mitarbeitenden. Insbesondere folgende Maßnahmen sollten frühzeitig geplant und umgesetzt werden: Überprüfung der internen Datenschutzprozesse
Sind Ihre Auskunftsverfahren, Widerspruchsbearbeitungen und Datenlöschungsprozesse effizient und DSG-EKD-konform?

Schulungen und Sensibilisierung
Mitarbeitende sollten über die Neuerungen im Datenschutzrecht informiert und geschult werden, um Auskunftsersuchen und Widersprüche korrekt zu bearbeiten.

Risikomanagement und Bußgeldprävention
Die höhere Bußgeldobergrenze erfordert ein effektives Datenschutzmanagement, um Verstöße zu vermeiden.

Unterstützung und Beratung bei der Reform DSG-EKD

Die Reform des DSG-EKD ist eine Chance, Datenschutzprozesse zu optimieren, bringt aber auch Herausforderungen mit sich. Einrichtungen können sich bei der Umsetzung der Änderungen und der Abstimmung ihres Handlungsbedarfs an erfahrene Datenschutzberater wenden. Als Ansprechpartner stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, um die notwendigen Anpassungen zu planen und datenschutzkonforme Strukturen zu schaffen.

Fazit

Die Reform des DSG-EKD ab dem 1. Mai 2025 ist eine bedeutende Entwicklung für den kirchlichen Datenschutz. Sie stärkt die Rechte der Betroffenen, erhöht aber auch den Druck auf kirchliche Einrichtungen, effizienter und rechtskonformer zu arbeiten. Mit der richtigen Vorbereitung und Unterstützung können Sie die Herausforderungen bewältigen und die Vorteile der neuen Regelungen nutzen. Beginnen Sie frühzeitig, Ihre Prozesse zu überprüfen, und setzen Sie auf fachkundige Beratung, um Bußgelder und organisatorische Probleme zu vermeiden.