Reform des DSG-EKD: Was ist bis zum 1. Mai 2025 zu tun?
Reform des Datenschutzgesetzes der Evangelischen Kirche
Im Fokus der Reform DSG-EKD steht die Doppelstrategie, die Regelungen der DSGVO stärker zu übernehmen, ohne die kirchlichen Besonderheiten aus den Augen zu verlieren. Die eigenständige Datenschutzaufsicht bleibt bestehen und soll die besonderen Anforderungen der Kirche weiterhin gewährleisten. Gleichzeitig werden die Betroffenenrechte gestärkt und die Pflichten der kirchlichen Einrichtungen präzisiert. Die neuen Anforderungen bedeuten nicht nur eine Anpassung der internen Prozesse, sondern auch eine stärkere Sensibilisierung der Mitarbeitenden. Insbesondere folgende Maßnahmen sollten frühzeitig geplant und umgesetzt werden: Überprüfung der internen Datenschutzprozesse
Sind Ihre Auskunftsverfahren, Widerspruchsbearbeitungen und Datenlöschungsprozesse effizient und DSG-EKD-konform?
Schulungen und Sensibilisierung
Mitarbeitende sollten über die Neuerungen im Datenschutzrecht informiert und geschult werden, um Auskunftsersuchen und Widersprüche korrekt zu bearbeiten.
Risikomanagement und Bußgeldprävention
Die höhere Bußgeldobergrenze erfordert ein effektives Datenschutzmanagement, um Verstöße zu vermeiden.
Unterstützung und Beratung bei der Reform DSG-EKD
Fazit
Die Reform des DSG-EKD ab dem 1. Mai 2025 ist eine bedeutende Entwicklung für den kirchlichen Datenschutz. Sie stärkt die Rechte der Betroffenen, erhöht aber auch den Druck auf kirchliche Einrichtungen, effizienter und rechtskonformer zu arbeiten. Mit der richtigen Vorbereitung und Unterstützung können Sie die Herausforderungen bewältigen und die Vorteile der neuen Regelungen nutzen. Beginnen Sie frühzeitig, Ihre Prozesse zu überprüfen, und setzen Sie auf fachkundige Beratung, um Bußgelder und organisatorische Probleme zu vermeiden.