Hinweisgeberschutz
Sicher und anonym Missstände in der Eingliederungshilfe melden
Mit der Einführung der EU-Richtlinie 2019/1937 zum Schutz von Hinweisgebern (Whistleblower-Richtlinie) sind auch Einrichtungen und ambulante Dienste der Eingliederungshilfe verpflichtet, sichere und anonyme Meldewege für Hinweisgeber einzurichten. Dieser Schutz soll gewährleisten, dass Personen, die Missstände oder Rechtsverstöße melden, vor negativen Konsequenzen wie Kündigung oder Diskriminierung geschützt werden.
Organisationen ab 50 Mitarbeitenden sind dazu verpflichtet, ein Hinweisgebersystem bereitzustellen. Dabei muss sichergestellt werden, dass die Mitarbeitenden, die für die Meldestelle zuständig sind, über das notwendige Fachwissen verfügen. Um die erforderliche Qualifikation sicherzustellen, besteht eine Pflicht zur Aus- und Weiterbildung. Mit unserem Online-Kurs erfüllen Sie die Voraussetzungen für den Fachkundenachweis gemäß § 15 Abs. 2 HinSchG. Zudem eignet sich der Kurs hervorragend zur Rezertifizierung im Compliance-Bereich.
Hinweisgebersysteme auch für kleinere Leistungserbringer in der Eingliederungshilfe sinnvoll
Auch für kleinere Leistungserbringer kann es sinnvoll sein, ein Hinweisgebersystem einzurichten. Ein solches System bietet Schutz vor möglichen Missständen. Durch die Bereitstellung eines sicheren und anonymen Meldesystems ermöglichen Sie es den Betroffenen, Bedenken zu äußern oder Beschwerden zu melden, ohne Angst vor negativen Konsequenzen haben zu müssen. So wird das Vertrauen in Ihre Einrichtung gestärkt, und Sie schaffen eine transparente und offene Kommunikationskultur.
Unsere Hinweisgeberplattform: Sicher, anonym und rechtskonform
Wir stellen Ihnen eine Hinweisgeberplattform als individuelles Online-Portal bereit, das es Ihren Mitarbeitenden, Partnern und weiteren Stakeholdern ermöglicht, Missstände anonym und sicher zu melden. Die Plattform entspricht allen gesetzlichen Anforderungen der EU-Richtlinie sowie den datenschutzrechtlichen Vorgaben und bietet Ihnen folgende Vorteile:
- Anonymität und Vertraulichkeit
Die Identität des Hinweisgebers wird geschützt, um Vergeltungsmaßnahmen zu verhindern. Unsere Plattform gewährleistet, dass die Meldungen vollständig anonym eingereicht werden können. - Einfache Bedienung
Der Meldeprozess ist intuitiv und unkompliziert. Hinweisgeber können ohne technische Vorkenntnisse eine Meldung abgeben und erhalten dabei die Gewissheit, dass ihre Angaben sicher und geschützt sind. - Datenschutzkonformität
Unsere Plattform erfüllt höchste Datenschutzstandards gemäß der für Sie geltenden Vorschriften und schützt alle personenbezogenen Daten des Hinweisgebers sowie der betroffenen Personen vor unbefugtem Zugriff. - Sicherer Meldeweg
Alle Meldungen werden verschlüsselt übertragen und in einem geschützten System verarbeitet. Dies sorgt dafür, dass sensible Informationen vor Manipulation oder unberechtigtem Zugriff geschützt sind. - Umfassende Fallbearbeitung
Sie erhalten als Organisation einen vollständigen Überblick über alle eingegangenen Meldungen und können diese strukturiert bearbeiten. Unser System unterstützt Sie dabei, die gesetzlichen Fristen einzuhalten und die richtigen Maßnahmen zu ergreifen.
Vermeidung von Risiken und rechtlichen Konsequenzen
Die Einrichtung eines sicheren Hinweisgebersystems ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht für größere Organisationen, sondern schützt Sie als Leistungserbringer in der Eingliederungshilfe vor rechtlichen Konsequenzen und finanziellen Schäden. Auch kleinere Unternehmen profitieren von einem Meldesystem, das auf Transparenz und Vertrauen setzt. Durch die Förderung einer offenen und sicheren Meldekultur können Probleme frühzeitig erkannt und behoben werden, bevor sie eskalieren.
Für wen eignet sich die Hinweisgeberplattform?
Unsere Hinweisgeberplattform richtet sich an Leistungserbringer in der Eingliederungshilfe, die den Schutz von Hinweisgebern sicherstellen und ihre internen Strukturen transparent gestalten möchten. Missstände oder Risiken, die in diesem sensiblen Bereich auftreten, können so vertraulich und effektiv gemeldet und bearbeitet werden.
Stellen Sie sicher, dass Ihre Organisation die Anforderungen der EU-Richtlinie erfüllt und ein sicheres, anonymes Meldesystem für Ihre Mitarbeitenden und Partner bereitstellt. Zudem erhalten Sie durch unseren Online-Kurs den erforderlichen Fachkundenachweis gemäß § 15 Abs. 2 HinSchG für die verantwortlichen Personen in der Meldestelle. Diese Aus- und Weiterbildung stellt sicher, dass Ihre Mitarbeitenden über das notwendige Fachwissen verfügen, um die Aufgabe der Meldestelle kompetent zu übernehmen. Auch zur Rezertifizierung im Compliance-Bereich eignet sich dieser Kurs hervorragend.
Kontaktieren Sie uns, um mehr über die Implementierung unserer Hinweisgeberplattform und unser Schulungsangebot zu erfahren und wie Sie mit unserer Unterstützung ein datenschutzkonformes und rechtssicheres Hinweisgebersystem aufsetzen können.
Hier können Sie direkt Ihre individuelle Hinweisgeberplattform buchen.