Datenschutz für Einrichtungen und ambulante Dienste in der Kinder- und Jugendhilfe

Datenschutz für Einrichtungen und ambulante Dienste in der Kinder- und Jugendhilfe

Daten- und Informationssicherheit im Gesundheits- und Sozialwesen

Unser Kompetenzteam für Ihren Datenschutz

TÜV- oder DEKRA-zertifizierte Expert*innen

Sichere Lösungen für den verantwortungsvollen Umgang mit sensiblen Daten

In der Kinder- und Jugendhilfe sind personenbezogene Daten Teil des täglichen Arbeitsalltags.
Wir helfen Ihnen, diese Daten sicher und verantwortungsvoll zu verarbeiten und so Bußgelder zu vermeiden.

Wir bieten Ihnen Datenschutzlösungen für:

  • Stationäre betriebserlaubnispflichtige Einrichtungen (z. B. §§ 34, 35a, 19 SGB VIII)
  • Teilstationäre betriebserlaubnispflichtige Einrichtungen (z. B. § 32 SGB VIII)
  • Ambulante Dienste der Kinder- und Jugendhilfe (z. B. § 27-31 SGB VIII)
  • Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII)
  • Bereitschaftspflege (z. B. nach § 33 und/oder § 42 SGB VIII)
  • Hilfen für junge Erwachsene (z. B. § 41 SGB VIII)
  • Inobhutnahme (§§ 42, 42a SGB VIII)
  • Inklusive Jugendhilfeleistungen (IKJHG)

Sie können uns als Ihren externen Datenschutzbeauftragten beauftragen oder wir beraten Sie unabhängig und neutral, für den Fall, dass Sie selbst einen internen Datenschutzbeauftragten benennen möchten.

Warum ein Datenschutzbeauftragter auch für Sie in der Kinder- und Jugendhilfe wichtig ist

Ein Datenschutzbeauftragter stellt sicher, dass Sie die Datenschutzvorgaben der DSGVO und des Sozialdatenschutzes, z. B. nach SGB I, SGB VIII und SGB X einhalten, insbesondere wenn regelmäßig sensible personenbezogene Daten verarbeitet werden.

Datenschutz-Tipp: Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten müssen auf Ihrer Webseite veröffentlicht werden.

Beispiele: Datenschutzrisiken in der Kinder- und Jugendhilfe

Datenschutzrisiko Nr. 1: Offenlegung von Daten Ihrer Nutzer*innen

Ein häufiges Szenario ist das versehentliche Versenden von E-Mails an falsche Empfänger*innen, etwa wenn personenbezogene Daten von jungen Menschen und/oder ihren Familien in einer E-Mail enthalten sind und diese durch einen Klickfehler an eine falsche Adresse gehen.

Das ist besonders problematisch, wenn es um sensible Informationen wie Hilfeplanungs- und Sozialdaten geht.

Auch kann ein unsachgemäßer Umgang mit Akten zu großen Problemen führen. Wenn physische Dokumente, die personenbezogene Informationen enthalten, offen herumliegen oder ungesichert aufbewahrt werden, besteht die Gefahr, dass unbefugte Personen darauf zugreifen können. Dies gilt sowohl für Papierakten in Büros als auch für digitale Daten auf ungesicherten Speichermedien. Selbst eine Offenlegung von Daten Ihrer Nutzer*innen gegenüber dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe darf nicht ohne eine entsprechende Einwilligungserklärung bzw. vertragliche Vereinbarung gegenüber dem Jugendamt erfolgen.

Datenschutzrisiko Nr. 2: Fehlende Privatsphäre in Einrichtungen und ambulanten Diensten der Kinder- und Jugendhilfe

Sie führen ein vertrauliches Gespräch mit einem Personensorgeberechtigten bezüglich der Inhalte der Hilfeplanung, zum Beispiel bezogen auf Leistungen nach § 31 SGB VIII (sozialpädagogische Familienhilfe). Obwohl solche Gespräche in einer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung üblich sind, stellen sie dennoch einen Datenschutzverstoß dar, wenn sie nicht vertraulich geführt werden. Besucher im angrenzenden Besprechungsraum könnten das Gespräch mithören. Dies wäre dann eine erhebliche Datenschutzverletzung. Sollte eine betroffene Person in diesem Fall der Aufsichtsbehörde melden, könnten ernsthafte Konsequenzen folgen.

Datenschutzrisiko Nr. 3: Fehlerhafte Webseite

Viele Einrichtungen und ambulante Dienste in der Kinder- und Jugendhilfe kümmern sich nicht ausreichend um ihre Webseiten. Oft sind diese veraltet und werden weder inhaltlich noch technisch gepflegt. Dies kann sehr kostspielig sein, insbesondere dann, wenn sie in das Visier von sog. Abmahnanwälten geraten.

Als Inhaber sind Sie persönlich dafür verantwortlich, dass Ihre Webseite den Datenschutzbestimmungen entspricht. Vernachlässigen Sie den Datenschutz auf Ihrer Webseite, wird dies schnell als generelle Nachlässigkeit interpretiert. Eine Webseite, die alle Datenschutzanforderungen erfüllt, verbessert hingegen den Gesamteindruck Ihrer Einrichtung erheblich.

Datenschutzrisiko Nr. 4: Fehlerhafte Einwilligungserklärungen

Viele Einrichtungen und ambulante Dienste in der Kinder- und Jugendhilfe versäumen es, aktuelle Einwilligungserklärungen von den jungen Menschen und deren Eltern bzw. Vormündern einzuholen und verwenden zudem häufig falsche Vordrucke aus dem Internet, die den aktuellen rechtlichen Anforderungen nicht entsprechen. Dies kann nicht nur zu rechtlichen Problemen führen, sondern auch das Vertrauen der jungen Menschen und deren Familien beeinträchtigen.

Als Inhaber bzw. Geschäftsführung oder Vorstand sind Sie persönlich verpflichtet, sicherzustellen, dass alle Einwilligungserklärungen den Datenschutzbestimmungen entsprechen. Wenn Sie diesen Aspekt vernachlässigen, kann dies als allgemeine Nachlässigkeit wahrgenommen werden. Eine datenschutzrechtlich korrekte und aktuelle Einwilligungserklärung stärkt das Vertrauen der jungen Menschen, ihrer Familien und Ihrer Kooperationspartner wie z. B. das Jugendamt und präsentiert Ihre Einrichtung bzw. Ihren ambulanten Dienst in der Kinder- und Jugendhilfe in einem professionellen Licht.

Datenschutzrisiko Nr. 5: Cyberangriffe

Leistungserbringer in der Kinder- und Jugendhilfe unterschätzen oft die Bedeutung einer sicheren digitalen Verwaltung von personenbezogenen Daten. Oft werden Daten von jungen Menschen und/oder deren Familien auf veralteten Computern gespeichert, die nicht ausreichend vor Cyberangriffen geschützt sind. Dies birgt ein hohes Risiko für Datenverlust oder unbefugten Zugriff, was schwerwiegende rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben kann.

Als verantwortliche Personen in Ihrem Unternehmen sind Sie dafür verantwortlich, dass die digitalen Systeme den aktuellen Sicherheitsstandards entsprechen. Vernachlässigen Sie diesen Aspekt, kann dies als allgemeine Nachlässigkeit von Ihnen angesehen werden. Eine sichere digitale Nutzer*innenverwaltung stärkt das Vertrauen der jungen Menschen und deren Familien und trägt dazu bei, Ihre Einrichtung bzw. Ihren ambulanten Dienst in der Kinder- und Jugendhilfe professionell und verantwortungsvoll zu präsentieren.

Datenschutzrisiko Nr. 6: Keine oder unzureichende Mitarbeitendenschulungen

In vielen Einrichtungen und ambulanten Diensten in der Kinder- und Jugendhilfe wird der Datenschutz oft vernachlässigt, wenn es um die Schulung der Mitarbeitenden geht. Mitarbeitende sind sich häufig nicht bewusst, wie sie die Daten der jungen Menschen und ihrer Familien sicher verwalten sollen. Ohne entsprechende Schulungen nutzen sie möglicherweise einfache Passwörter oder teilen Zugangsdaten, was zu unbefugtem Zugriff führen kann.

Die Folgen unzureichender Schulungen sind gravierend: Neben rechtlichen und finanziellen Sanktionen kann das Vertrauen der jungen Menschen und ihrer Familien erheblich geschädigt werden. Ein Datenleck könnte das Image Ihres Unternehmens schwer beeinträchtigen und zu Schadensersatzforderungen führen.

Als Geschäftsführung oder Vorstand müssen Sie persönlich sicherstellen, dass alle Mitarbeitenden regelmäßig im Datenschutz geschult werden. Diese Schulungen sollten praktische Anweisungen für den sicheren Umgang mit personenbezogenen Daten enthalten. Investitionen in Schulungen sind unerlässlich für eine verantwortungsvolle Leistungserbringung in der Kinder- und Jugendhilfe.

Maßgeschneiderter Datenschutz für die Kinder- und Jugendhilfe

Sie verarbeiten als Leistungserbringer in der Kinder- und Jugendhilfe an jedem Tag sensible, personenbezogene Daten.

Daher ist eine besondere Form des Datenschutzes erforderlich, unabhängig von der Anzahl Ihrer Mitarbeitenden.

Viele Unternehmen geraten unerwartet in Schwierigkeiten, zum Beispiel, wenn sie Anfragen von Betroffenen erhalten oder es zu einer Datenpanne kommt. Solche Vorkommnisse können ohne einen kompetenten und zuverlässigen Partner zu viel zusätzlicher Arbeit und auch zu extrem hohen Bußgeldern führen.

Unsere auf die Kinder- und Jugendhilfe spezialisierten Datenschutzdienstleistungen und unser Datenschutz-Managementsystem (DSM) helfen Ihnen dabei, Ihre Daten sicher zu verwalten und die notwendigen Sicherheitsstandards einzuhalten. Unsere Software wurde auf die besonderen Bedarfe von Einrichtungen und ambulanten Diensten der Kinder- und Jugendhilfe angepasst. Durch Nutzung unserer Software stärken Sie das Vertrauen der Menschen und Institutionen, die Ihre Leistungen in Anspruch nehmen, bezogen auf Ihre Professionalität. Vertrauen Sie auf unsere Feldkompetenz und Expertise in der Kinder- und Jugendhilfe.