Aktuelles zum Datenschutz in der Kinder- und Jugendhilfe
Digitale Überwachung im Dienstwagen erkennen und rechtssicher handeln
Wer heute ein neues Dienstfahrzeug in Betrieb nimmt, bekommt häufig nicht nur einen Schlüssel, sondern gleich eine App mit dazu. Praktisch? Ja. Unproblematisch? Leider nein.
Cookie-Banner im Realitätscheck der Datenschutzaufsicht
Wenn Sie als Leistungserbringer in der Kinder- und Jugendhilfe eine Website betreiben, sollten Sie dringend prüfen, ob das eingesetzte Cookie-Banner tatsächlich eine freiwillige und transparente Einwilligung ermöglicht.
Ab Juli 2025: 100 Jahre Aktenaufbewahrung in der Jugendhilfe
Ab Juli 2025 tritt eine gesetzliche Neuregelung in Kraft, die es in sich hat: Einrichtungen und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe müssen künftig bestimmte Akten für bis zu 100 Jahre aufbewahren. Grundlage ist eine Änderung im SGB VIII, genauer im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung der Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs.
Datenschutzreform Koalitionsvertrag
Was bringt der neue Koalitionsvertrag für den Datenschutz in Pflege, Jugendhilfe und Therapie? Zwischen Bürokratieabbau und Datennutzung bleibt vieles vage – klar ist nur: Einrichtungen sollten genau hinschauen, was da auf sie zukommt.
Sensible Daten auf Abwegen Behörden unter der Lupe
Was passiert, wenn Behörden beim Datenschutz patzen? Zwei aktuelle Fälle aus Polen und Nordirland zeigen, wie brisant Datenpannen sein können – und warum auch Einrichtungen und Dienste in Deutschland genau hinschauen sollten. Es geht um Opferdaten, Polizeileaks und um die Frage, ob öffentliche Stellen wirklich unantastbar sind.
WhatsApp & Co. in der Kinder- und Jugendhilfe
Messenger-Dienste sind aus der Kinder- und Jugendhilfe kaum wegzudenken. Egal ob zur schnellen Absprache im Team, für Terminabsprachen mit Eltern oder für den Austausch mit Jugendlichen – die Nutzung ist praktisch, aber auch problematisch.
Klarnamen auf Rechnungen ans Jugendamt?
Darf das Jugendamt bei der Abrechnung von Jugendhilfemaßnahmen verlangen, dass die Klarnamen der betreuten Kinder und Jugendlichen auf den Rechnungen erscheinen? Diese Frage sorgt in der Praxis immer wieder für Unsicherheiten. Trotzdem gilt: Die Angabe von Klarnamen auf Rechnungen ist aus datenschutzrechtlicher Sicht problematisch.
Wichtige Information: Sachbearbeitung Datenschutz
Datenschutz gewinnt in der Sozialwirtschaft zunehmend an Bedeutung. Die IJOS GmbH unterstützt Träger und Einrichtungen dabei, gesetzliche Vorgaben sicher umzusetzen – und sucht dafür Verstärkung! Ab August 2025 bieten wir eine Teilzeitstelle als Sachbearbeiter*in Datenschutz in Georgsmarienhütte bei Osnabrück.
Neukundenaktion: Premium-Mitgliedschaft
Schließen Sie jetzt eine IJOS Premium-Mitgliedschaft ab und profitieren Sie von einem exklusiven Vorteil: Unsere Datenschutz-Dienstleistungen im Wert von 1.400 EUR erhalten Sie für sechs Monate völlig kostenfrei! Jetzt zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Mitglied werden und Vorteile sichern.
Googeln von Bewerbenden: Wo sind die Grenzen?
Dürfen Arbeitgeber Bewerbende einfach googeln? Die Verlockung ist groß, doch rechtlich gibt es klare Grenzen. Nur wenn ein berechtigtes Interesse besteht, sind Online-Recherchen zulässig – und selbst dann müssen Bewerbende informiert werden. Ein aktuelles Gerichtsurteil zeigt, worauf Arbeitgeber achten müssen.